Sitzung: 03.07.2023 OR KER/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 (2a) i. V .m. § 18 (b) der Ortsteilverfassung, Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Heimatverein Töttleben e. V. u.a.
- für die Vorbereitung und Durchführung vom
Frühlingsfest,
- dem Austausch des Sandes vom Volleyballfeld
- vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Fachamtes – bzw. Eigentümers,
- sowie zur Errichtung von Vogelnistkästen an
geeigneten Standorten mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Fachamtes bzw.
Eigentümers,
finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR
zur Verfügung gestellt.
Die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das
einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1)
EStG (Einkommenssteuergesetz).
Bereits
getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV
nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel
aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.