Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein der Gemeinschaftsschule 7 e. V. zur Durchführung eines Sozialkompetenztrainings zur Gewaltprävention (hier: Honorarkosten für Sozialpädagogen) finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.