Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Heimat- und Geschichtsverein Kerspleben e. V. für die Vorbereitung und Durchführung des Sommertheaters im Pfarrgarten 1000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u. a. für die Licht- und Tontechnik eingesetzt werden.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz).

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.