Sitzung: 03.07.2023 OR KER/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1454/23
Beschluss:
Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
werden dem Heimat- und Geschichtsverein Kerspleben e. V. für die Vorbereitung
und Durchführung des Sommertheaters im Pfarrgarten 1000,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u. a. für
die Licht- und Tontechnik eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.Die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das einzelne
Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1) EStG
(Einkommenssteuergesetz).
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße
Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage §
71 ThürGemHV nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.