Sitzung: 04.07.2023 OR URB/005/2023
Beschluss: bestätigt mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0707/23
Der Ortsteilrat
Urbich bestätigt die DS 0707/23 – 3. Änderung der Satzung über die Reinhaltung
und Reinigung öffentlicher Straßen und über die Sicherung der Gehwege im Winter
in der Landeshauptstadt Erfurt (Straßenreinigungssatzung - StrReiEF) unter
Berücksichtigung des folgenden Änderungsantrages.
Änderung in der
Anlage 1 zur DS 0707/23, Seite
2Â Â Â
§ 7 (2), Art, Maß und Umfang des Winterdienstes
§ 7 (2)…
4. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so bei Glätte durch den Betreiber bestreut und von Schnee frei gehalten werden, dass ein gefahrloser Zu- bzw. Abgang zu den Verkehrsmitteln und ein Zu[1]bzw. Abgang zur Wartehalle, falls vorhanden, gewährleistet ist.
An einer
Haltestelle, die nach Lage und Beschaffenheit von einem dem allgemeinen
Fußgängerverkehr dienenden Gehwegbereich abgegrenzt ist, muss der Betreiber der
Verkehrslinie auf dem abgegrenzten Gehwegteil räumen und streuen.
Ergänzung (Aufnahme
Artikeländerung) in der Anlage 1 zur
DS 0707/23, Seite 2
§ 11 Gebühren
§11
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßenreinigung derjenigen Straßen bzw. Straßenteile, die nach dem Straßenverzeichnis durch die Landeshauptstadt gereinigt werden, werden Gebühren nach der zu dieser Satzung erlassenen Gebührensatzung erhoben. Die Pflichtigen gelten als Benutzer einer öffentlichen Einrichtung im Sinne des ThürKAG.
Für die Reinigung
und Beräumung von Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse
dürfen keine Gebühren erhoben werden.