Beschluss: bestätigt mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ortsteilrat Urbich bestätigt die DS 0707/23 – 3. Änderung der Satzung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und über die Sicherung der Gehwege im Winter in der Landeshauptstadt Erfurt (Straßenreinigungssatzung - StrReiEF) unter Berücksichtigung des folgenden Änderungsantrages.

 

Änderung in der Anlage 1 zur DS 0707/23, Seite 2   

 

§ 7 (2), Art, Maß und Umfang des Winterdienstes

 

§ 7 (2)…

4. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so bei Glätte durch den Betreiber bestreut und von Schnee frei gehalten werden, dass ein gefahrloser Zu- bzw. Abgang zu den Verkehrsmitteln und ein Zu[1]bzw. Abgang zur Wartehalle, falls vorhanden, gewährleistet ist.

An einer Haltestelle, die nach Lage und Beschaffenheit von einem dem allgemeinen Fußgängerverkehr dienenden Gehwegbereich abgegrenzt ist, muss der Betreiber der Verkehrslinie auf dem abgegrenzten Gehwegteil räumen und streuen.

 

Ergänzung (Aufnahme Artikeländerung) in der Anlage 1 zur DS 0707/23, Seite 2

 

§ 11 Gebühren

 

§11

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßenreinigung derjenigen Straßen bzw. Straßenteile, die nach dem Straßenverzeichnis durch die Landeshauptstadt gereinigt werden, werden Gebühren nach der zu dieser Satzung erlassenen Gebührensatzung erhoben. Die Pflichtigen gelten als Benutzer einer öffentlichen Einrichtung im Sinne des ThürKAG.

Für die Reinigung und Beräumung von Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse dürfen keine Gebühren erhoben werden.