Sitzung: 27.06.2023 OR MIT/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1438/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der
Stadt Erfurt werden dem Feuerwehrförderverein
Erfurt-Mittelhausen e. V. finanzielle Mittel i. H. v. 1.000,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u. a. Trainingsmaterialien, Vereinskleidung wie Westen und Jacken mit Bestickung) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.