Sitzung: 29.06.2023 OR WAL/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1424/23
Beschluss:
Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Walterslebener Ortsverein e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 630,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u. a. zur Anschaffung von Materialien
(wie z.B.: Kauf zweier Außentheken sowie Trinkwasser - und Abwasserschläuchen
mit den dazugehörigen Verbindungsstücken) für die Ausrichtung von Festlichkeiten des Vereins eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben
werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle
Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur
Verfügung.