Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Walterslebener Ortsverein e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 630,00 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können u. a. zur Anschaffung von Materialien (wie z.B.: Kauf zweier Außentheken sowie Trinkwasser - und Abwasserschläuchen mit den dazugehörigen Verbindungsstücken) für die Ausrichtung von Festlichkeiten des Vereins eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.