Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem zuständigen Fachamt für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Galerieschienen, Bilderrahmen, Aufhängung) für das Bürgerhaus finanzielle Mittel i.H.v. 300,00  EUR zur Verfügung gestellt.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung