Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein des Ev. Kinderhauses am Drosselberg e. V. finanzielle Mittel i. H. v. 400,00 EUR für die Durchführung eines Sprachunterrichts  zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für das Honorar der Lehrkraft eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.