Sitzung: 26.06.2023 OR MOL/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1393/23
Beschluss
Zusätzlich zum
Beschluss 0178/23 vom 16.01.2023 werden entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt, dem Molsdorfer SV`57 e.V., weitere
finanzielle Mittel i.H.v. 600,00 EUR für die Unterstützung der Vereinstätigkeit
zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten finanziellen Mittel können entsprechend des Antrages u.a. zur
Absicherung des Spiel-/Trainingsbetriebes im Bereich Fußball, Bogenschießen und
Gymnastik, der Abrechnung von Schiedsrichterkosten, Sportplatz- und
Gebäudemiete, Anschaffung von Trainings- und Spielgeräten/ -bekleidung in den
Sparten Fußball, Bogenschießen, Gymnastik und Darts, Anschaffung von Preisen
und Pokalen für Veranstaltungen und Turniere sowie zur Auszeichnung von
Mitgliedern eingesetzt werden.
Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.