Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Feuerwehrverein Erfurt- Kühnhausen e.V. erhält gem. §17 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) 600,00 EUR für die Teilnahme am Jugendfeuerwehrzeltlager.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für T-Shirts, Teilnahmegebühr, Getränke sowie Süßigkeiten eingesetzt werden.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.