Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Baustrahler oder ähnliches, Ersatzleuchtmittel), dem D01 – SG Ortsteilbetreuung, finanzielle Mittel i.H.v. 150,00 EUR, zur Verfügung gestellt.