Sitzung: 03.07.2023 OR HOT/005/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1373/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der
Stadt Erfurt, werden dem Kirmesverein Hochstedt e.V. zur Unterstützung der
Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die
musikalische Umrahmung einschließlich Honorarkosten, die Kosten im Zusammenhang
mit der Beleuchtung des Kirmeszeltes, für die Anschaffung von Kirmesschleifen,
Bastel- und Dekorationsmaterial sowie die mit der Veranstaltung im Zusammenhang
entstehenden Kosten und Gebühren verwendet werden.
Bereits getätigte Ausgaben
werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.