Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Kirmesverein Hochstedt e.V. zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung einschließlich Honorarkosten, die Kosten im Zusammenhang mit der Beleuchtung des Kirmeszeltes, für die Anschaffung von Kirmesschleifen, Bastel- und Dekorationsmaterial sowie die mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.