Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten werden entsprechend §§ 18 (b) und 19 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Vorbereitung und Durchführung eines Adventsmarktes finanzielle Mittel in Höhe von 2.500,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die Mittel können u. a. für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Miete, Genehmigungen, Gebühren, Gagen, Spielmobile, Speisen und Getränke verwendet werden.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz).

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.