Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SV Empor Erfurt e.V. u.a. zur Anschaffung und Installation von wetterfesten Materialien für den Sportbetrieb im Herbst und Winter (Anschaffung von Leuchten u. Bewegungsmeldern, Hartgummimatten inkl. Befestigungsmaterial sowie die Erneuerung von Sportmaterialien) finanzielle Mittel i.H.v. 700,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.