Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Abs. 2a Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein der Freunde und Förderer der Gemeinschaftsschule "Steigerblick" e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 1000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. zur Anschaffung  eines Fahrradständers, Farben, Pinsel, von Kunstobjekten und Pflanzen, Urkunden und Medaillen für sportl. Veranstaltungen sowie zur Beschaffung von Bäumen für Ergänzungspflanzungen im Schulwald) verwendet werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Anschaffungen werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.