Sitzung: 28.06.2023 StR/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 2, Enthaltungen: 8, Befangen: 0
Vorlage: 0670/23
Beschluss
01
Der Geltungsbereich
wird gegenüber dem Vorentwurf zum Bebauungsplan (Beschluss-Nr. 2339/20 vom 05.05.2021) geändert und
entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen gemäß Anlage 2 begrenzt.[1]
02
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV731 „Ensemble am Gothaer
Platz“ in seiner Fassung vom 03.05.2023 (Anlage 2) mit
dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 03.05.2023 (Anlage 3) und die
Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
03
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und
Erschließungsplan und die Begründung werden nach § 13a Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.