Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 2, Enthaltungen: 8, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Geltungsbereich wird gegenüber dem Vorentwurf zum Bebauungsplan (Beschluss-Nr.  2339/20 vom 05.05.2021) geändert und entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen gemäß Anlage 2 begrenzt.[1]

 

02

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV731 „Ensemble am Gothaer Platz“ in seiner Fassung vom 03.05.2023 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 03.05.2023 (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

 



redaktioneller Hinweis

[1] Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 17-20 beigefügt.