Beschluss
01
Der
Stadtrat beschließt das Bürgerbegehren "Erfurt klimaneutral bis 2035"
in folgender veränderter Form (§ 18 Abs. 4 S. 2 ThürEBBG):
- Die Landeshauptstadt Erfurt setzt sich das Ziel,
in ihrem Wirkungskreis eine Klimaneutralität unter Wahrung des 1,5°-Ziels
zur Begrenzung der globalen Durchschnittstemperatur zu erreichen. Dafür
werden im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes den
Handlungsbereichen, die in der Umsetzungsverantwortung der Stadtverwaltung
Erfurt liegen, anteilig Restbudgets an Emissionen aus dem gesamtstädtisch
verbleibenden Restbudget von 13,5 Mio. t CO2-Äqu (Stand Bilanzierung
2020, Zielstellung 1,5°-Ziel, 50 % Zielerreichungswahrscheinlichkeit)
zugewiesen. Die Zuweisung gewährleistet die Messbarkeit der
Zielerreichung. Handlungsbereiche der Stadt, die mit einem Restbudget
untersetzt werden sollen, betreffen vor allem:
a)Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Energieerzeugung und -versorgung
b)         ÖPNV
c)Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Eigene
Liegenschaften der Stadtverwaltung Erfurt
Um das oben genannte
Ziel der Klimaneutralität der Stadt Erfurt und die Klimaanpassung
voranzutreiben, ergreift die Landeshauptstadt Erfurt folgende Schlüsselmaßnahmen,
um indirekt die CO2-Äqu-Emissionen zu reduzieren und eine weiterhin
lebenswerte Stadt zu schaffen:
d)Â Â Â Â Â Â Â Â Â Verwendung verbindlicher
Umweltkriterien im Beschaffungswesen
e)Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Integration und Ausrichtung der
Tätigkeiten der kommunalen
Wirtschaftsförderung an Nachhaltigkeitskriterien sowie Klimaschutz- und
Klimaanpassungsaspekten
f)          Beschluss fachübergreifender
verbindlicher Planungskriterien zur Integration von Klimaschutz und -anpassung
für eine nachhaltige Stadtentwicklung bis Ende des Jahres 2024
g)          Ausbau und Erhöhung der Sichtbarkeit
bestehender Beratungsangebote sowie Aufbau von Kooperationen und
Partnerschaften mit Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen zur Förderung
klimaneutralen Handelns
- Um die Ziele in den benannten Handlungsfeldern zu
erreichen, wird das sich aktuell in der Fortschreibung befindende
Klimaschutzkonzept als verbindliche Handlungsgrundlage der Verwaltung
a)Â Â Â Â Â Â Â Â Â die Zielstellungen aufgreifen,
b)         wo möglich Emissionsbudgets zuweisen,
c)          spezifische kurz- bis mittelfristige Maßnahmen
festlegen und
d)Â Â Â Â Â Â Â Â Â konkrete Umsetzungsverantwortungen
zuweisen.
Die Erarbeitung und
Fertigstellung der Handlungsgrundlage erfolgt unter intensiver Beteiligung von
Ämtern sowie von Fachvertreterinnen und -vertretern bis Ende des Jahres 2023.
Den Initiatorinnen und Initiatoren des Bürgerbegehrens „Klimaentscheid Erfurt“
wird die Mitwirkung ermöglicht. Das Ergebnis wird durch einen
Stadtratsbeschluss als verbindliche Handlungsgrundlage der Verwaltung
legitimiert. Die Umsetzung der Maßnahmen beginnt spätestens im 3. Quartal des
Jahres 2024. Die Treibhausgasbilanz wird jährlich fortgeschrieben. Außerdem ist
eine Fortschreibung zur Wahrung der Aktualität und der Messbarkeit der
Zielerreichung (Ermittlung des Restbudgets) alle 3 Jahre vorgesehen.
- Um innerhalb der festgesetzten Zielstellung
klimaneutral werden zu können, empfiehlt der Stadtrat, dass die Verwaltung
geeignete Arbeitsstrukturen entwickelt, um fachübergreifend und zeitnah
bereits beschlossene Maßnahmen sowie neu aufkommende Prioritäten mit Querschnittscharakter
umzusetzen.
- Im Rahmen des laufenden Klimaschutz- und
Klimaanpassungsprozesses sind bis zum Beginn des Jahres 2024 geeignete
Formate der externen, fachlichen Begleitung zu prüfen (z.B. Klimafachbeirat,
Definition konkreter Aufgaben) und Formate der kooperativen
Bürgerbeteiligung für eine transparente Maßnahmenumsetzung zu entwickeln.
02
Auf
Antrag der Vertrauensperson wird die Erledigung des Bürgerbegehrens
festgestellt.