Beschluss

 

01

Der Stadtrat beschließt das Bürgerbegehren "Erfurt klimaneutral bis 2035" in folgender veränderter Form (§ 18 Abs. 4 S. 2 ThürEBBG):

 

  1. Die Landeshauptstadt Erfurt setzt sich das Ziel, in ihrem Wirkungskreis eine Klimaneutralität unter Wahrung des 1,5°-Ziels zur Begrenzung der globalen Durchschnittstemperatur zu erreichen. Dafür werden im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes den Handlungsbereichen, die in der Umsetzungsverantwortung der Stadtverwaltung Erfurt liegen, anteilig Restbudgets an Emissionen aus dem gesamtstädtisch verbleibenden Restbudget von 13,5 Mio. t CO2-Äqu (Stand Bilanzierung 2020, Zielstellung 1,5°-Ziel, 50 % Zielerreichungswahrscheinlichkeit) zugewiesen. Die Zuweisung gewährleistet die Messbarkeit der Zielerreichung. Handlungsbereiche der Stadt, die mit einem Restbudget untersetzt werden sollen, betreffen vor allem:

 

a)           Energieerzeugung und -versorgung

b)          ÖPNV

c)           Eigene Liegenschaften der Stadtverwaltung Erfurt

 

Um das oben genannte Ziel der Klimaneutralität der Stadt Erfurt und die Klimaanpassung voranzutreiben, ergreift die Landeshauptstadt Erfurt folgende Schlüsselmaßnahmen, um indirekt die CO2-Äqu-Emissionen zu reduzieren und eine weiterhin lebenswerte Stadt zu schaffen:

 

d)          Verwendung verbindlicher Umweltkriterien im Beschaffungswesen

e)           Integration und Ausrichtung der Tätigkeiten der kommunalen
Wirtschaftsförderung an Nachhaltigkeitskriterien sowie Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekten

f)           Beschluss fachübergreifender verbindlicher Planungskriterien zur Integration von Klimaschutz und -anpassung für eine nachhaltige Stadtentwicklung bis Ende des Jahres 2024

g)           Ausbau und Erhöhung der Sichtbarkeit bestehender Beratungsangebote sowie Aufbau von Kooperationen und Partnerschaften mit Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen zur Förderung klimaneutralen Handelns

 

  1. Um die Ziele in den benannten Handlungsfeldern zu erreichen, wird das sich aktuell in der Fortschreibung befindende Klimaschutzkonzept als verbindliche Handlungsgrundlage der Verwaltung

 

a)          die Zielstellungen aufgreifen,

b)          wo möglich Emissionsbudgets zuweisen,

c)           spezifische kurz- bis mittelfristige Maßnahmen festlegen und

d)          konkrete Umsetzungsverantwortungen zuweisen.

 

Die Erarbeitung und Fertigstellung der Handlungsgrundlage erfolgt unter intensiver Beteiligung von Ämtern sowie von Fachvertreterinnen und -vertretern bis Ende des Jahres 2023. Den Initiatorinnen und Initiatoren des Bürgerbegehrens „Klimaentscheid Erfurt“ wird die Mitwirkung ermöglicht. Das Ergebnis wird durch einen Stadtratsbeschluss als verbindliche Handlungsgrundlage der Verwaltung legitimiert. Die Umsetzung der Maßnahmen beginnt spätestens im 3. Quartal des Jahres 2024. Die Treibhausgasbilanz wird jährlich fortgeschrieben. Außerdem ist eine Fortschreibung zur Wahrung der Aktualität und der Messbarkeit der Zielerreichung (Ermittlung des Restbudgets) alle 3 Jahre vorgesehen.

 

  1. Um innerhalb der festgesetzten Zielstellung klimaneutral werden zu können, empfiehlt der Stadtrat, dass die Verwaltung geeignete Arbeitsstrukturen entwickelt, um fachübergreifend und zeitnah bereits beschlossene Maßnahmen sowie neu aufkommende Prioritäten mit Querschnittscharakter umzusetzen.

 

  1. Im Rahmen des laufenden Klimaschutz- und Klimaanpassungsprozesses sind bis zum Beginn des Jahres 2024 geeignete Formate der externen, fachlichen Begleitung zu prüfen (z.B. Klimafachbeirat, Definition konkreter Aufgaben) und Formate der kooperativen Bürgerbeteiligung für eine transparente Maßnahmenumsetzung zu entwickeln.

 

02

Auf Antrag der Vertrauensperson wird die Erledigung des Bürgerbegehrens festgestellt.