Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt – Hochheim e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 650,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben (u.a. Vorbereitung und Durchführung Maifeuer, Gebühren, Stromkabel, Wasserarmaturen, Absperrungssäulen und Pavillonfüße) eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.