Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Gebäudemanagement für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Vieselbach finanzielle Mittel i.H.v. 3.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel werden zur Ersatzbeschaffung/Ausstattung des Bürgerhauses (u.a. Möbel) eingesetzt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.