Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (d) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten finanzielle Mittel in Höhe von 680,00 EUR, für eine Seniorenfahrt zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können u. a. für die Busfahrkosten verwendet werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.