Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem SG Ortsteilbetreuung in Zusammenarbeit mit dem Ortsteilbürgermeister für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Alach finanzielle Mittel i.H.v. 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.