Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18 (a)  i.V.m. § 19 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten für die Vorbereitung und Durchführung der Theatervorführung finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung einschließlich Honorare, Werbungskosten, Strom- und Wasserkosten, Gebühren der GEMA sowie für die mit der Veranstaltung entstehenden Kosten und Gebühren verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.