Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmes Gispersleben e. V. zur Vorbereitung und Durchführung der Kirmes und Kinderkirmes  (hier: u.a Honorare, Dekoration, Kinderbeschäftigung, Musik, Jacken und T-Shirts) finanzielle Mittel in Höhe von 1.300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.