Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Stotternheim 2002 e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des Maibaumfestes finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 Euro zur  Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für  die Kosten eines Rahmenprogramms, für die musikalische Umrahmung sowie mit der Veranstaltung entstehenden Kosten und Gebühren (Stromkosten, Bühne etc.) verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.