Sitzung: 10.05.2023 OR SCH/004/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1079/23
Beschluss
Entsprechend § 19
i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm
Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, zur Vorbereitung und
Durchführung der traditionellen Sommersonnenwendfeier, finanzielle Mittel
in Höhe von 2500,00 EUR zur VerfügungÂ
gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung,
Rahmenprogramm, Süßigkeiten, Kinderschminke und Preise für Kinder, Werbekosten,
Kauf von Fackeln sowie Deko- und Bastelmaterial eingesetzt werden.Â
Der Einsatz der
Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.