Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, zur Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Sommersonnenwendfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 2500,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung, Rahmenprogramm, Süßigkeiten, Kinderschminke und Preise für Kinder, Werbekosten, Kauf von Fackeln sowie Deko- und Bastelmaterial eingesetzt werden. 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.