Sitzung: 09.05.2023 OR FRI/004/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1040/23
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem
Kulturverein Frienstedt e.V., zur Vorbereitung und Durchführung der Kirmes,
finanzielle Mittel i.H.v. 3.691,50 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die
musikalische Umrahmung der Veranstaltung eingesetzt werden.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.