Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Tierisch GUT Interagieren e.V., zur Vorbereitung und Durchführung eines Sommerfestes, finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf von Werkzeugen , Bastel- und Dekorationsmaterial, kulturelle und musikalische Umrahmung eingesetzt werden.

 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.