Sitzung: 15.05.2023 OR MÖR/004/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1023/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Tierisch GUT Interagieren
e.V., zur Vorbereitung und Durchführung eines Sommerfestes, finanzielle Mittel
i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung
gestellt. Die bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf von Werkzeugen ,
Bastel- und Dekorationsmaterial, kulturelle und musikalische Umrahmung
eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für
Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben
werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.