Sitzung: 04.05.2023 OR SAL/004/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1017/23
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem SG Ortsteilbetreuung in Zusammenarbeit mit der Ortsteilbürgermeisterin für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Salomonsborn finanzielle Mittel i.H.v. 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.