Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a) i. V .m. § 18 (b) der Ortsteilverfassung, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Bürgerverein Linderbach e. V. für die Vorbereitung und Durchführung von Festen und Veranstaltungen im Jahr 2023 finanzielle Mittel in Höhe von 3.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die Mittel können u. a. für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Miete, Genehmigungen, Gebühren, Gagen, Spielmobile, Speisen und Getränke, sowie für Anschaffungen im Rahmen der Vereinstätigkeit verwendet werden.

 

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz).

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.