Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 (3) i. V. m. § 8 (b) und § 11, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Fachamt finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR für den Erwerb und Errichtung von Hinweisschildern für das Bürgerhaus (Pflege des Ortsbildes bzw. Unterhaltsmaßnahme) zur Verfügung gestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.