Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 (3) i. V. m. § 8 (b) und § 11, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Fachamt finanzielle Mittel in Höhe von 1.500,00 EUR für dringliche Unterhaltungsarbeiten (Pflege des Ortsbildes), hier die Gestaltung des bestehenden Bürgerhaus-Containers, zur Verfügung gestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.