Sitzung: 16.05.2023 OR URB/004/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0993/23
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i. V. m. § 8 (b) und §
11, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Fachamt finanzielle
Mittel in Höhe von 1.500,00 EUR für dringliche Unterhaltungsarbeiten (Pflege
des Ortsbildes), hier die Gestaltung des bestehenden Bürgerhaus-Containers, zur
Verfügung gestellt.
Bereits
getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV
nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.