Beschluss

 

01

Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5[1]) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und  2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB, ALT711 "Willy-Brandt-Höfe", bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2[2] M 1: 500) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 16.01.2023 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3[3]), als Satzung beschlossen.

 

 

 



redaktionelle Hinweise:

[1] Die Anlage 5 des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 11 beigefügt.

[2] Die Anlage 2 des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 12 beigefügt.

[3] Die Anlage 3 des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlagen 13 a und 13 b beigefügt.