Sitzung: 24.05.2023 StR/004/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 0431/23
Beschluss
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 5[1]) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB, ALT711 "Willy-Brandt-Höfe", bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2[2] M 1: 500) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 16.01.2023 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3[3]), als Satzung beschlossen.