Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

Beschluss

 

Auf Grund von § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes BIN031 „Büro- u. Gewerbepark“ - VS030 beschlossen. Der beiliegende Satzungstext über die Veränderungssperre und der Lageplan im Maßstab 1:2000 (Anlage 3[1]) sind Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Die Satzung über die Veränderungssperre ist im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 



redaktioneller Hinweis:

[1] Die Anlage 3 des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 10 beigefügt.