Sitzung: 24.05.2023 StR/004/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 0401/23
Beschluss
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Auf Grund von
§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1
Satz 1, 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)
und §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2 Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in
der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird die Satzung über die Anordnung der
Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des
Bebauungsplanes BIN031 „Büro- u. Gewerbepark“ - VS030
beschlossen. Der beiliegende Satzungstext über
die Veränderungssperre und der Lageplan im Maßstab 1:2000 (Anlage 3[1])
sind Bestandteil des Beschlusses.
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Die Satzung über die Veränderungssperre ist im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.