Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Erfurt (Sondernutzungsgebührensatzung) gemäß Anlage 1[1] wird beschlossen.

 

02

Die Stadtverwaltung führt in Abstimmung mit dem Erlaubnisnehmer die Beschilderung der Stellplätze gemäß StvO (Zeichen 286, 314, 315) mit Zusatzzeichen "Carsharing" durch. Die Kosten sind nicht als sonstige Kosten nach § 9 dieser Satzung einzustufen.

 

03

Hinsichtlich der Gebührensätze der unter Punkt 4.1 und 4.3.2 der Anlage 1 genannten Benutzungsarten, erfolgt eine Evaluation nach fünf Jahren.

 

 

 



[1] redaktioneller Hinweis:

Die Anlage 1 des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 7 beigefügt.