Sitzung: 24.05.2023 StR/004/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 0172/23
Beschluss
01
Die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt
Erfurt (Sondernutzungsgebührensatzung) gemäß Anlage 1[1] wird beschlossen.
02
Die Stadtverwaltung führt in Abstimmung mit dem Erlaubnisnehmer die
Beschilderung der Stellplätze gemäß StvO (Zeichen 286, 314, 315) mit
Zusatzzeichen "Carsharing" durch. Die Kosten sind nicht als sonstige
Kosten nach § 9 dieser Satzung einzustufen.
03
Hinsichtlich der Gebührensätze der unter Punkt 4.1 und 4.3.2 der Anlage 1 genannten Benutzungsarten, erfolgt eine Evaluation nach fünf Jahren.
[1] redaktioneller Hinweis:
Die Anlage 1 des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 7 beigefügt.