Sitzung: 24.05.2023 StR/004/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 15, Enthaltungen: 11, Befangen: 0
Vorlage: 0841/23
Beschluss
01
Die
von der Stadt Erfurt entsendeten Vertreterinnen und Vertreter in der
Verbandsversammlung (Verbandsrat) und im Verwaltungsrat der
Zweckverbandssparkasse Mittelthüringen (der OB als gesetzlicher Vertreter der
Stadt eingeschlossen) werden aufgefordert, auf die Umsetzung des § 16 Abs. 7
Thüringer Sparkassengesetz hinzuwirken, wonach für die Tätigkeit im
Geschäftsjahr gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstandes unter
Namensnennung, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten
sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, jährlich ortsüblich
offengelegt werden.
02
Der Oberbürgermeister unterrichtet den Stadtrat bis spätestens 31.
Dezember 2023 über die Umsetzung des Beschlusspunktes 01.