Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 15, Enthaltungen: 11, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die von der Stadt Erfurt entsendeten Vertreterinnen und Vertreter in der Verbandsversammlung (Verbandsrat) und im Verwaltungsrat der Zweckverbandssparkasse Mittelthüringen (der OB als gesetzlicher Vertreter der Stadt eingeschlossen) werden aufgefordert, auf die Umsetzung des § 16 Abs. 7 Thüringer Sparkassengesetz hinzuwirken, wonach für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstandes unter Namensnennung, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, jährlich ortsüblich offengelegt werden.

 

02

Der Oberbürgermeister unterrichtet den Stadtrat bis spätestens 31. Dezember 2023 über die Umsetzung des Beschlusspunktes 01.