Sitzung: 24.05.2023 StR/004/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 16, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 0772/23
Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine
dritte Änderung der Richtlinie zur Härtefallregelung bei der grundstücksbezogenen
Abwasserentsorgung zum Schutz der Fließgewässer und des Grundwassers in der
Landeshauptstadt Erfurt zu erarbeiten und dem Stadtrat vor dem 31.12.2023 zur
Abstimmung vorzulegen.
02
Die dritte Änderung der Richtlinie behält
die finanzielle Belastungsgrenze von 200,00 Euro pro Einwohner und Jahr in
Ziffer 2 Absatz 2 bei.
03
Die dritte Änderung der Richtlinie ermöglicht zudem eine Bemessung der finanziellen Belastungsgrenze pro Haushalt und Jahr.