Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 16, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine dritte Änderung der Richtlinie zur Härtefallregelung bei der grundstücksbezogenen Abwasserentsorgung zum Schutz der Fließgewässer und des Grundwassers in der Landeshauptstadt Erfurt zu erarbeiten und dem Stadtrat vor dem 31.12.2023 zur Abstimmung vorzulegen.

 

02

Die dritte Änderung der Richtlinie behält die finanzielle Belastungsgrenze von 200,00 Euro pro Einwohner und Jahr in Ziffer 2 Absatz 2 bei.

 

03

Die dritte Änderung der Richtlinie ermöglicht zudem eine Bemessung der finanziellen Belastungsgrenze pro Haushalt und Jahr.