Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Amt für Gebäudemanagement, für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Ausstattungsgegenstände für das Bürgerhaus), finanzielle Mittel i.H.v. 1.207,61 EUR, zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.