Sitzung: 03.05.2023 OR EGS/004/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0992/23
Beschluss
Entsprechend § 4(3) i.V.m. §
8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Amt für
Gebäudemanagement, für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a.
Ausstattungsgegenstände für das Bürgerhaus), finanzielle Mittel i.H.v. 1.207,61 EUR, zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle
Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur
Verfügung.