Sitzung: 16.05.2023 OR URB/004/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0990/23
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 (2a) i. V .m. § 18 (b) der Ortsteilverfassung, Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Urbicher Dorfclub e. V. für die
Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Sommerfestes finanzielle Mittel
in Höhe von 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die Mittel können u. a. für die
musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Miete, Genehmigungen,
Gebühren, Gagen und Spielmobile verwendet werden.
Bereits
getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV
nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.