Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a) i. V .m. § 18 (b) der Ortsteilverfassung, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Urbicher Dorfclub e. V. für die Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Sommerfestes finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die Mittel können u. a. für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Miete, Genehmigungen, Gebühren, Gagen und Spielmobile verwendet werden.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.