Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt den Unterausschuss Kinder- und Jugendförderplanung, sich anlässlich des Selbstverständnispapiers der Streetworker und zur Begleitung des Kinder- und Jugendförderplanes mit dem Thema Streetwork in Erfurt zeitnah zu beschäftigen. Hierbei sind bereits vorhandene Arbeitsgrundlagen zu evaluieren und gegebenenfalls zu überarbeiten.

 

02

Grundlagen der Beschäftigung sind:

-        die „Qualitätsansprüche für Streetwork“ des Landesjugendhilfeausschusses von 2007, welche im selben Jahr vom Jugendhilfeausschuss als verbindliche Arbeitsgrundlage für das Leistungsfeld Streetwork bestätigt wurden

-        das Selbstverständnis der Erfurter Streetworker von ihrer Klausur 2021

-        der Austausch mit den Erfurter Streetworkern und deren Partnern

 

03

Mit der Beschäftigung im Unterausschuss Kinder- und Jugendförderplanung soll die aktuelle Streetwork-Arbeit in Erfurt vor dem Hintergrund der Erwartungen von Trägern und Politik und mit Blick auf die feldspezifischen Herausforderungen ausgewertet und ggf. ausgebaut werden. Dabei kann das Ziel verfolgt werden, die Qualitätsstandards für Streetwork in Erfurt zu überarbeiten.

 

04

Der Unterausschuss Kinder- und Jugendförderplanung berichtet dem Jugendhilfeausschuss bis auf weiteres einmal im Quartal über den Fortschritt der Befassung.