Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Kulturverein Frienstedt e.V., zur Vorbereitung und Durchführung der Kirmes, finanzielle Mittel i.H.v. 1200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung, Bastel- und Dekorationsmaterial, Werbungskosten sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren eingesetzt werden.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.