Sitzung: 09.05.2023 OR FRI/004/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0622/23
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem
Kulturverein Frienstedt e.V., zur Vorbereitung und Durchführung der
Kinderkirmes, finanzielle Mittel i.H.v. 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und
Dekorationsmaterial, zum Kauf von Preisen, Präsenten und Süßigkeiten für die
Kinder sowie für Kosten eines Rahmenprogrammes eingesetzt werden.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.