Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Kulturverein Frienstedt e.V., zur Vorbereitung und Durchführung eines Kinderfestes, finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und Dekorationsmaterial, Werbungskosten, Kosten für ein Rahmenprogramm  sowie zum Kauf von Präsenten und Süßigkeiten eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.