Sitzung: 09.05.2023 OR FRI/004/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0620/23
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden
dem Kulturverein Frienstedt e.V., zur Vorbereitung und Durchführung eines
Frühlingsfestes, finanzielle Mittel in
Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und
Dekorationsmaterial, Blumen, Werbungskosten sowie zum Kauf von Süßigkeiten und
Kinderschminke eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.