Sitzung: 03.05.2023 OR EGS/004/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0919/23
Beschluss
Entsprechend § 19 i.V.m. § 18 (a), Anlage 5 der Hauptsatzung
der Stadt Erfurt, werden dem
Ortsteilbürgermeister oder
einem von ihm Beauftragten, zur Vorbereitung und Durchführung der
875-Jahrfeier, finanzielle Mittel in
Höhe von 2000,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Deko- und Bastelmaterial,
Werbungskosten, Kosten für den Zeltausleih, Kosten der GEMA, Kosten für die
musikalische Umrahmung (einschließlich Honorare) sowie den Gästeempfang verwendet werden.
Der Einsatz der Mittel für
Speisen und Getränke ist gestattet.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.