Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19 i.V.m. § 18 (a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, zur Vorbereitung und Durchführung der 875-Jahrfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 2000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Deko- und Bastelmaterial, Werbungskosten, Kosten für den Zeltausleih, Kosten der GEMA, Kosten für die musikalische Umrahmung (einschließlich Honorare) sowie den Gästeempfang verwendet werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.