Sitzung: 27.04.2023 OR WIE/004.1/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0897/23
Beschluss:
Entsprechend § 19
i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm
Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, zur Vorbereitung und
Durchführung des Wiesenhügelfestes, finanzielle Mittel in Höhe von 7.500,00 EUR
zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung,
Rahmenprogramm, kleine Präsente, Süßigkeiten für Kinder, Deko- und
Bastelmaterial, Security, Absperrungen und Kosten der GEMA eingesetzt
werden.Â
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.