Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Zusätzlich zum Beschluss 0768/23 werden entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, dem Sachgebiet Ortsteilbetreuung (D01 - Beauftragter für Ortsteile und Ehrenamt) für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus einer mobilen Leinwand noch  finanzielle Mittel i.H.v. 27,50  EUR zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung