Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8 (1 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Gebäudemanagement, finanzielle Mittel in Höhe von 7.238,40 EUR für die dringlichen Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten (Malern der Fassade, Anstrich Holzelemente u. ä.) am Bürgerhaus in Gottstedt zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.