Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein Kult-Kulturfestival Tiefthal e.V., zur Vorbereitung und Durchführung des Kulturfestivals  finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für Druckkosten von Flyern, kleine Präsente und Preise, Honorar für Künstler, Speisen und Getränke sowie für die mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren verwendet werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränken ist gestattet. Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.