Sitzung: 05.04.2023 OR BUE/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0820/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem SV Blau-Weiß Büßleben 04 e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. zur Reparatur der gerissenen Spannseile der Ballfangnetzanlage inkl. der vorhanden Spannschlösser sowie eine witterungsbeständige Konstruktion aus Edelstahl) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.