Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:
Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Walterslebener Ortsverein e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können zur Anschaffung  einer Zapfanlage für die Ausrichtung von Festlichkeiten eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.